Risikofreie Zahnaufhellung für ein schönes weisses Lächeln
Umfragen haben ergeben, dass sich heutzutage jeder Zweite strahlend weisse
Zähne wünscht. So lassen sich immer mehr Menschen die Zähne aufhellen.
Im Laufe des Menschenlebens verändert sich die Farbe der Zähne und der
Glanz geht verloren. Dieser natürliche Vorgang wird durch unser alltägliches
Konsumationsverhalten verschiedenster Nahrungsmittel beeinflusst. Farbstoffe
von Tomaten, Fruchtsäften, Tee, Kaffee oder Nikotin dringen in den Zahnschmelz
ein und lagern sich dort ab.
Das Bleaching ist eine kosmetische
Aufhellung der Zähne, bei der diese eingelagerten Farbstoffe durch spezielle
Wasserstoffperoxid-Präparate in einer chemischen Reaktion verändert werden.
Diese Farbstoffe sind dann nicht mehr oder nur noch schwach zu erkennen. Je
nach Ausgangssituation ist eine Aufhellung um acht bis neun Nuancen möglich,
die bei richtiger Pflege mehrere Jahre hält und bei Bedarf wiederholt werden
kann.
Bei professioneller Durchführung wird die Struktur der Zähne nicht
verändert und es entsteht kein Schaden an den Zähnen. Dazu ist jedoch
sicherzustellen, dass Zahnfleisch und Zähne gesund und frei von
Verunreinigungen oder Zahnstein sind. Daher empfehlen wir nebst einer
zahnärztlichen Kontrolle eine professionelle Zahnreinigung möglichst zeitnah
vor einem Bleaching. Füllungen lassen sich bei dieser kosmetischen
Aufhellung nicht mitbleichen, so dass diese nach erfolgtem Bleaching unter
Umständen ausgetauscht werden müssen.
Für einen lang anhaltenden
Behandlungserfolg des Aufhellungsergebnisses genügt meist eine Touch-up-Behandlung, die zu Hause durchgeführt werden kann. Diese kann mit speziellen
Aufhellungsprodukten nach Bedarf alle sechs Monate wiederholt werden.
Spezielle Zahnpasten unterstützen hierbei die Dauer des
Behandlungserfolges.
Zur Aufhellung von Zähnen können
verschiedene Methoden angewendet werden, wobei wurzelbehandelte („tote“) Zähne
grundsätzlich anders als „lebende“ Zähne behandelt werden müssen. Sie haben
die Wahl zwischen der von uns in der Praxis durchgeführten eineinhalb-stündigen
„In-Office-Behandlung“ und der „Home-Anwendung“, die von Ihnen selbständig zu
Hause über einen Zeitraum von 7-10 Tagen durchgeführt werden kann.
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